Am 29.12.2011 kurz nachgeschaut, ob FIRMENNAME immer noch PR-Material per Fotowettbewerbe einsackt. Ja, ganz offensichtlich, und gleich mit mehreren parallel veranstalteten Fotowettbewerben:
Teilnahmebedingungen beim FIRMENNAME-Fotowettbewerb
“Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumt der Teilnehmer FIRMENNAME und den mit FIRMENNAME verbundenen Unternehmen an den hochgeladenen Fotos unwiderruflich ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung ganz oder in Teilen für alle Nutzungsarten in körperlicher und unkörperlicher Form ein, insbesondere das Recht der Veröffentlichung, der Vervielfältigung und Verbreitung in allen Medien und sämtlichen Vertriebs- und Verbreitungskanälen.
… Für das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen werden keine Honorare und keine Vergütung bezahlt.”
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die häßlichen Streitereien um Bildspenden scheinen der Vergangenheit anzugehören, schon lange haben wir keine groben Unbilligkeiten mehr melden müssen. Wie ein sehr, sehr moderates und kleinlichst austariertes Nutzungsbegehren aussieht, auf das man sich als Amateur durchaus einlassen kann, zeigen die AGBs zu diesem Fotowettbewerb, der vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wird:
31.3.2012 Fotowettbewerb zum Bundesprogramm “Perspektive 50plus”
http://objektiv50.perspektive50plus.de/content/agb
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Danke für die vielen Leserbriefe
Liebe Leser,
vielen Dank für Ihre zahlreichen Hinweise auf “bildrechtlose” Fotowettbewerbe. Allerdings bringen wir nicht jede Ihrer Meldungen auf dieser Seite unter, denn mancher abseitige Fotowettbewerb würde dadurch nur unnötig aufgewertet. Ein wenig “Fallhöhe” sollte schon sein, wie zum Beispiel eine prominente Jury, ein namhafter Auslober, eine bekannte Zeitschrift, die PR-Agentur eines Wirtschaftsministeriums …
Bildrechte einsacken: Allgemeines Ausnutzungsrecht?
Seit Jahren schon und völlig ungestört schreiben Zeitschriften- und Buchverlage, Tageszeitungen, Fotobuch-Dienstleister, Fotocommunities und nicht zuletzt soziale Verbände und staatliche Stellen Fotowettbewerbe mit deutlich unfairen Bedingungen aus.
Diese Ausnutzung von Fotografen würde allerdings nicht so prächtig und flächendeckend funktionieren, wenn die von Ehrgeiz getriebenen Damen und Herren Hobby-Bildproduzenten einen klaren Gedanken fassen wollten zur entscheidenden Frage: “Wer will zu welchem Zweck meine Bilder?”
Unser Ratschlag: Beim Studium der diversen Teilnahmebedingungen daran denken, dass die Nutzungsrechts-Klauseln bei Fotowettbewerben aus der Feder professioneller Werbe- und PR-Agenturen bewußt und nicht aus Versehen als “Ausnutzungsrechte” formuliert werden und genauso gemeint sind, wie sie dort stehen, denn es gehört zum Berufsbild jedes Öffentlichkeitsarbeiters, über Bildrechte Bescheid zu wissen.
